Übergang (Allgemeiner Arbeitsmarkt) - Übergangsgruppe
Entsprechend § 5 der Werkstättenverordnung erhalten Beschäftigte eine adäquate berufliche Förderung, durch die die individuellen Fähigkeiten und Leistungen verbessert und weiterentwickelt werden. Durch entsprechende Angebote und Maßnahmen werden die Beschäftigten in einer Übergangsgruppe qualifiziert und für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet.
Die Teilnehmer der Übergangsgruppe sind Menschen mit Behinderung, von denen zu erwarten ist, dass nach dem Durchlaufen des Berufsbildungsbereiches eine Tätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist, sowie Beschäftigte, die den Wunsch haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Im Vordergrund der
Übergangsgruppe steht, z. B.:
• Gestaltung und Umsetzung von individuellen Qualifizierungs- und Förderplänen
• Bewerbertraining mit Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen und des Vorstellungsgespräches
• Stil- und Typberatung
• Entwicklung der Akzeptanz der eigenen Behinderung als individuelles Merkmal der persönlichen Identität
• Erstellen von einem Leistungsprofil
• Erarbeitung einer Berufswegplanung
• Gesteigerte Leistungsanforderungen mit Praktika in verschiedenen Arbeitsbereichen sowie auf einem ausgelagerten Gruppen- oder Einzelarbeitsplatz
• Mobilitätstraining.
Durch gezielte Förderung der Arbeitsqualifikationen und der sozialen Kompetenzen werden die Integrationschancen der Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich verbessert. Das Ziel ist letztlich die Vermittlung der behinderten Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Kombilohn
Arbeitgeber, die einen Beschäftigten der Werkstatt (WFBM) in ihrem Betrieb aufnehmen können monatliche Lohnkostenzuschüsse durch das „Kombi-Lohn-Modell WfBM des Landschaftsverbandes Rheinland“ erhalten.
Nähere Informationen sind zu finden in
www.lvr.de/soziales/arbeit_behinderung/arbeit+in+werkstaetten/kombi-lohn+wfbm.htm
Sollte dieses Ziel aufgrund der Behinderung oder sonstiger Gründe nicht gelingen, wird gemeinsam im Fachausschuss die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
Individuelle Berufswegplanung und Situationsanalyse
Neben der Möglichkeit praktische Erfahrungen in Arbeitsbereichen mit hohen Anforderungen sammeln zu können, werden die Menschen mit Behinderung bei ihrer Berufswegplanung beraten und begleitet, um den eigenen Berufsweg zielgerichtet zu planen. Es erfolgt eine Situationsanalyse in Form von Einzel- und Gruppengesprächen.
Berücksichtigung in der Berufsplanung muss sowohl der einzelne individuelle berufliche Werdegang (Lebenslauf) des Rehabilitanden als auch seine beruflichen Fähigkeiten und persönlichen Stärken finden. Zudem erfolgt auch eine
Überprüfung der beruflichen Interessen hinsichtlich der realistischen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Thematisiert wird auch die Auswirkung der Behinderung auf die Vermittlungschancen.